Zertifizierte Sicherheitseinrichtung, unveränderbare Aufzeichnung, Export für die Prüfung. Was § 146a AO praktisch verlangt - Stand: Juli 2026.

Wer ein elektronisches Kassensystem einsetzt, muss es nach § 146a AO mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung betreiben. Die TSE signiert jeden Vorgang - Verkauf, Storno, Trainingsbuchung - fortlaufend und manipulationssicher. Was einmal aufgezeichnet ist, lässt sich nicht mehr stillschweigend ändern.
Das gilt heute. Es ist keine geplante Regelung und kein Vorschlag, sondern geltendes Recht - unabhängig davon, was für 2027 zusätzlich diskutiert wird.
Keine dieser Pflichten ersetzt die andere. Eine gemeldete Kasse ohne TSE bleibt ein Problem, und eine Kasse mit TSE, die niemand angezeigt hat, ebenfalls.
Ein Steckmodul im Gerät hat begrenzte Kapazität und ein Ablaufdatum. Läuft es aus oder ist es voll, steht die Kasse - meist an einem Samstag. Unsere Cloud-TSE ist als Modul eingebunden: nichts stecken, nichts tauschen, kein Datum, das jemand im Kalender führen muss.
Kassendaten müssen im DSFinV-K-Format exportierbar sein - ein festgelegtes Format mit Einzelaufzeichnungen, Stammdaten und TSE-Informationen, kein Excel-Blatt. Die Kasse erzeugt es auf Knopfdruck, für einen Tag oder einen ganzen Prüfungszeitraum.
Dazu laufen Kassenbuch und Z-Bericht täglich mit. Für Ihre Steuerberatung geht zusätzlich ein CSV-Export heraus.
Eine offene Ladenkasse ist derzeit zulässig. Dann gilt aber die vollständige Einzelaufzeichnung von Hand samt nachvollziehbarem Kassenbericht - in der Praxis mehr Aufwand und mehr Risiko. Wer über den Wechsel nachdenkt, sollte auch die für 2027 geplante Registrierkassenpflicht kennen; beschlossen ist sie nicht.
Eine Technische Sicherheitseinrichtung. Sie signiert jeden Kassenvorgang so, dass er nachträglich nicht unbemerkt geändert werden kann. Vorgeschrieben ist eine zertifizierte TSE nach § 146a AO.
Beides ist zulässig. Ein Steckmodul hat begrenzte Kapazität und ein Ablaufdatum; läuft es aus, steht die Kasse. Unsere Cloud-TSE ist eingebunden - nichts stecken, nichts tauschen, kein Ablaufdatum im Kalender.
9 € netto im Monat als Zusatzmodul, zusätzlich zum Tarif ab 29 €. Sie ist zertifiziert und bereits angebunden.
Dass die Kasse mit zertifizierter TSE arbeitet, dass die Aufzeichnungen unverändert vorliegen und dass ein Export im DSFinV-K-Format möglich ist. Alle drei Punkte deckt die Kasse ab.
Ja. Sie hängt nicht am Umsatz, sondern daran, ob ein elektronisches Kassensystem eingesetzt wird. Eine offene Ladenkasse ist derzeit noch zulässig - mit vollständiger Einzelaufzeichnung von Hand.
Die Belegausgabepflicht gilt weiter. Die im Koalitionsvertrag 2025 vereinbarte Abschaffung ist nicht umgesetzt (Stand: Juli 2026); die interne Einzelaufzeichnungspflicht bliebe ohnehin bestehen.
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