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TSE-Pflicht
im Klartext.

Zertifizierte Sicherheitseinrichtung, unveränderbare Aufzeichnung, Export für die Prüfung. Was § 146a AO praktisch verlangt - Stand: Juli 2026.

Pflicht - heute, nicht 2027
Kassenplatz mit Bondrucker und Kartenterminal
Kasse ohne TSE?Sagen Sie uns, womit Sie kassieren - wir sagen Ihnen, ob Sie handeln müssen.

Die Pflicht in einem Absatz

Wer ein elektronisches Kassensystem einsetzt, muss es nach § 146a AO mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung betreiben. Die TSE signiert jeden Vorgang - Verkauf, Storno, Trainingsbuchung - fortlaufend und manipulationssicher. Was einmal aufgezeichnet ist, lässt sich nicht mehr stillschweigend ändern.

Das gilt heute. Es ist keine geplante Regelung und kein Vorschlag, sondern geltendes Recht - unabhängig davon, was für 2027 zusätzlich diskutiert wird.

Drei Pflichten, die gern verwechselt werden

  • TSE-Pflicht: Die Kasse zeichnet mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung auf (§ 146a AO).
  • Meldepflicht: Die Kasse wird dem Finanzamt über ELSTER angezeigt, bei Neuanschaffung binnen eines Monats - siehe Kasse melden.
  • Belegausgabepflicht: Der Bon wird ausgegeben, gedruckt oder digital.

Keine dieser Pflichten ersetzt die andere. Eine gemeldete Kasse ohne TSE bleibt ein Problem, und eine Kasse mit TSE, die niemand angezeigt hat, ebenfalls.

Warum wir auf Cloud-TSE setzen

Ein Steckmodul im Gerät hat begrenzte Kapazität und ein Ablaufdatum. Läuft es aus oder ist es voll, steht die Kasse - meist an einem Samstag. Unsere Cloud-TSE ist als Modul eingebunden: nichts stecken, nichts tauschen, kein Datum, das jemand im Kalender führen muss.

DSFinV-K: das Format, das die Prüfung sehen will

Kassendaten müssen im DSFinV-K-Format exportierbar sein - ein festgelegtes Format mit Einzelaufzeichnungen, Stammdaten und TSE-Informationen, kein Excel-Blatt. Die Kasse erzeugt es auf Knopfdruck, für einen Tag oder einen ganzen Prüfungszeitraum.

Dazu laufen Kassenbuch und Z-Bericht täglich mit. Für Ihre Steuerberatung geht zusätzlich ein CSV-Export heraus.

Und wenn Sie noch offen kassieren?

Eine offene Ladenkasse ist derzeit zulässig. Dann gilt aber die vollständige Einzelaufzeichnung von Hand samt nachvollziehbarem Kassenbericht - in der Praxis mehr Aufwand und mehr Risiko. Wer über den Wechsel nachdenkt, sollte auch die für 2027 geplante Registrierkassenpflicht kennen; beschlossen ist sie nicht.

Was Betriebe zur TSE fragen

Kurz und ehrlich.

Was ist eine TSE überhaupt?+

Eine Technische Sicherheitseinrichtung. Sie signiert jeden Kassenvorgang so, dass er nachträglich nicht unbemerkt geändert werden kann. Vorgeschrieben ist eine zertifizierte TSE nach § 146a AO.

Cloud-TSE oder Steckmodul - was ist besser?+

Beides ist zulässig. Ein Steckmodul hat begrenzte Kapazität und ein Ablaufdatum; läuft es aus, steht die Kasse. Unsere Cloud-TSE ist eingebunden - nichts stecken, nichts tauschen, kein Ablaufdatum im Kalender.

Was kostet die TSE?+

9 € netto im Monat als Zusatzmodul, zusätzlich zum Tarif ab 29 €. Sie ist zertifiziert und bereits angebunden.

Was will der Prüfer bei einer Kassennachschau sehen?+

Dass die Kasse mit zertifizierter TSE arbeitet, dass die Aufzeichnungen unverändert vorliegen und dass ein Export im DSFinV-K-Format möglich ist. Alle drei Punkte deckt die Kasse ab.

Gilt die TSE-Pflicht auch für kleine Läden?+

Ja. Sie hängt nicht am Umsatz, sondern daran, ob ein elektronisches Kassensystem eingesetzt wird. Eine offene Ladenkasse ist derzeit noch zulässig - mit vollständiger Einzelaufzeichnung von Hand.

Was ist mit der Bonpflicht?+

Die Belegausgabepflicht gilt weiter. Die im Koalitionsvertrag 2025 vereinbarte Abschaffung ist nicht umgesetzt (Stand: Juli 2026); die interne Einzelaufzeichnungspflicht bliebe ohnehin bestehen.

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