Seit 2025 sind elektronische Kassen dem Finanzamt anzuzeigen - neue Geräte binnen eines Monats. Was Sie dafür brauchen und was wir Ihnen liefern.

Die Finanzverwaltung will wissen, welche elektronischen Aufzeichnungssysteme in einem Betrieb laufen. Angezeigt werden nicht Ihre Umsätze, sondern die Geräte: welche Kasse, welche Kennung, welche zertifizierte TSE, seit wann im Einsatz, in welcher Betriebsstätte.
Die Anzeige läuft elektronisch über ELSTER - also kein Papierformular, sondern ein Vorgang in Ihrem eigenen Zugang oder dem Ihrer Steuerberatung.
Genau diese Punkte stellen wir Ihnen nach der Einrichtung als Datenblatt zusammen. Sie suchen also nichts in Handbüchern, sondern übertragen, was dort steht.
Erst einrichten, dann melden. Die Angaben zur TSE stehen erst fest, wenn das System läuft. Wer die Anzeige direkt nach der Einrichtung erledigt, hat sie vom Tisch, solange alle Zahlen noch auf dem Tisch liegen.
Bei mehreren Standorten - etwa einem Laden in Essen und einem in Bochum - wird je Betriebsstätte angezeigt. Auch das steht auf dem Datenblatt.
Beides gehört zusammen, ist aber verschieden. Die TSE-Pflicht regelt, wie Ihre Kasse aufzeichnen muss. Die Anzeige sorgt dafür, dass das Finanzamt von der Kasse weiß. Eine Kasse ohne TSE wird durch die Anzeige nicht rechtmäßig.
Innerhalb eines Monats nach der Anschaffung. Maßgeblich ist der Erwerb, nicht der erste Kassiervorgang.
Ja. Die Anzeigepflicht besteht seit 2025 und erfasst auch Bestandskassen.
Art und Anzahl der Kassen, Seriennummer beziehungsweise Kennung, Angaben zur zertifizierten TSE, Anschaffungsdatum und die Betriebsstätte. Wir stellen Ihnen das als Datenblatt zusammen.
Ja, das ist der übliche Weg. Die Anzeige läuft über ELSTER, wozu Kanzleien in der Regel ohnehin Zugang haben.
Auch die Außerbetriebnahme wird angezeigt - ebenso, wenn eine Kasse in eine andere Betriebsstätte umzieht.
Name, wie wir Sie erreichen, fertig. Kein Verkaufsdruck - wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden.
Lieber direkt?0176 50997353