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Kasse ans
Finanzamt melden.

Seit 2025 sind elektronische Kassen dem Finanzamt anzuzeigen - neue Geräte binnen eines Monats. Was Sie dafür brauchen und was wir Ihnen liefern.

Pflicht seit 2025
Kassenplatz mit Bondrucker
Neue Kasse, Meldung offen?Wir liefern die technischen Angaben - Sie tragen nur noch ein.

Worum es geht

Die Finanzverwaltung will wissen, welche elektronischen Aufzeichnungssysteme in einem Betrieb laufen. Angezeigt werden nicht Ihre Umsätze, sondern die Geräte: welche Kasse, welche Kennung, welche zertifizierte TSE, seit wann im Einsatz, in welcher Betriebsstätte.

Die Anzeige läuft elektronisch über ELSTER - also kein Papierformular, sondern ein Vorgang in Ihrem eigenen Zugang oder dem Ihrer Steuerberatung.

Diese Angaben brauchen Sie

  • Art des Aufzeichnungssystems und Anzahl der Kassen
  • Seriennummer beziehungsweise eindeutige Kennung je Kasse
  • Angaben zur zertifizierten TSE
  • Datum der Anschaffung - und der Außerbetriebnahme, falls zutreffend
  • Betriebsstätte, in der die Kasse eingesetzt wird

Genau diese Punkte stellen wir Ihnen nach der Einrichtung als Datenblatt zusammen. Sie suchen also nichts in Handbüchern, sondern übertragen, was dort steht.

Die Reihenfolge, die Arbeit spart

Erst einrichten, dann melden. Die Angaben zur TSE stehen erst fest, wenn das System läuft. Wer die Anzeige direkt nach der Einrichtung erledigt, hat sie vom Tisch, solange alle Zahlen noch auf dem Tisch liegen.

Bei mehreren Standorten - etwa einem Laden in Essen und einem in Bochum - wird je Betriebsstätte angezeigt. Auch das steht auf dem Datenblatt.

Meldung ist nicht gleich TSE

Beides gehört zusammen, ist aber verschieden. Die TSE-Pflicht regelt, wie Ihre Kasse aufzeichnen muss. Die Anzeige sorgt dafür, dass das Finanzamt von der Kasse weiß. Eine Kasse ohne TSE wird durch die Anzeige nicht rechtmäßig.

Häufige Fragen zur Anzeige

Kurz und ehrlich.

Bis wann muss ich eine neue Kasse anzeigen?+

Innerhalb eines Monats nach der Anschaffung. Maßgeblich ist der Erwerb, nicht der erste Kassiervorgang.

Gilt das auch für Kassen, die ich schon habe?+

Ja. Die Anzeigepflicht besteht seit 2025 und erfasst auch Bestandskassen.

Welche Angaben brauche ich?+

Art und Anzahl der Kassen, Seriennummer beziehungsweise Kennung, Angaben zur zertifizierten TSE, Anschaffungsdatum und die Betriebsstätte. Wir stellen Ihnen das als Datenblatt zusammen.

Kann meine Steuerberatung das übernehmen?+

Ja, das ist der übliche Weg. Die Anzeige läuft über ELSTER, wozu Kanzleien in der Regel ohnehin Zugang haben.

Was ist, wenn ich eine Kasse abschaffe?+

Auch die Außerbetriebnahme wird angezeigt - ebenso, wenn eine Kasse in eine andere Betriebsstätte umzieht.

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