Rund um die Kasse ändert sich gerade einiges. Hier steht nüchtern, was heute schon Pflicht ist und was für 2027 nur geplant ist - ohne Panikmache, ohne falsche Versprechen. Stand: Juli 2026.

Der Koalitionsvertrag 2025 sieht ab dem 1. Januar 2027 eine Registrierkassenpflicht für Geschäfte mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz vor. Wichtig: Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet - ein Entwurf wird 2026 erwartet.
Wir behaupten nicht, dass die Pflicht sicher kommt, und nicht, dass die Bonpflicht schon weg ist. Beides ist im Fluss - wir halten diese Seite aktuell.
Elektronische Kassen müssen nach § 146a AO und KassenSichV mit zertifizierter TSE laufen. Das ist keine Zukunftsmusik, sondern heute geltendes Recht.
Elektronische Kassen sind dem Finanzamt über ELSTER zu melden. Neue Kassen innerhalb eines Monats nach Anschaffung.
Die Belegausgabepflicht besteht aktuell fort. Ihre Abschaffung ist vereinbart, aber noch nicht umgesetzt; die Einzelaufzeichnungspflicht bleibt.
Registrierkassenpflicht ab 100.000 € Jahresumsatz, geplant zum 1.1.2027. Gesetz steht aus, Entwurf 2026 erwartet.
Wer schon jetzt eine Kasse mit zertifizierter TSE betreibt, GoBD-konform aufbewahrt und im DSFinV-K-Format exportieren kann, muss sich vor 2027 nicht fürchten. Kommt die Pflicht wie geplant, sind Sie längst vorbereitet.
Kassen West bringt TSE, Meldedaten-Übersicht, Export und Verfahrensdokumentation mit - unabhängig davon, wie das Gesetz 2027 am Ende ausfällt. Das ist keine Steuerberatung, sondern Funktion, die tut, was das Finanzamt verlangt.
Heute richtig, morgen entspanntDie geplante Umsatzgrenze klingt nach viel, ist es im Alltag aber selten. Ein Büdchen, das an sechs Tagen die Woche rund 320 € umsetzt, liegt bereits darüber. Bei einem Imbiss mit Mittagsgeschäft oder einer Boutique mit stabilem Stammpublikum ist die Grenze in der Regel ebenfalls gerissen. Wer also überlegt, ob ihn die 2027er Pläne betreffen könnten: wahrscheinlich ja - falls das Gesetz so kommt.
Wichtiger ist ohnehin der Blick auf heute. Wenn Sie bereits elektronisch kassieren, gelten die Pflichten aus § 146a AO schon jetzt: zertifizierte TSE, Anzeige der Kasse über ELSTER an das für Ihren Betrieb zuständige Finanzamt, GoBD-konforme Aufbewahrung und ein Export im DSFinV-K-Format. Ob Ihr Betrieb in Köln, Duisburg oder Bielefeld sitzt, ändert daran nichts - die Regeln sind bundeseinheitlich, nur das Amt ist ein anderes.
Wer heute noch mit einer offenen Ladenkasse arbeitet, ist von TSE und Anzeige nicht betroffen. Genau diese Betriebe wären es aber, die eine Registrierkassenpflicht 2027 treffen würde. Wenn Sie in dieser Gruppe sind, lohnt es sich, den Umstieg in Ruhe zu planen, statt ihn unter Zeitdruck zu machen - vorbereiten kostet nichts, hektisch umstellen schon.
Wir halten diese Seite aktuell, sobald ein Gesetzentwurf vorliegt. Sollte sich an der Grenze, am Datum oder am Geltungsbereich etwas ändern, steht es hier - und nicht erst, wenn es jemand als Verkaufsargument gebrauchen kann.
Der Koalitionsvertrag 2025 sieht sie ab dem 1. Januar 2027 für Geschäfte mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz vor. Ein Gesetz ist aber noch nicht verabschiedet, ein Entwurf wird 2026 erwartet (Stand: Juli 2026).
Nein. Die Belegausgabepflicht gilt aktuell weiter. Ihre Abschaffung ist im Koalitionsvertrag 2025 vereinbart, aber noch nicht umgesetzt. Die Einzelaufzeichnungspflicht bleibt auch danach bestehen.
Wer ein elektronisches Kassensystem nutzt, muss es nach § 146a AO mit zertifizierter TSE betreiben und dem Finanzamt über ELSTER melden - neue Kassen innerhalb eines Monats nach Anschaffung.
Wir zeigen Ihnen, was heute Pflicht ist - und richten die Kasse passend ein.
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